Die Tierkörperverwertung erfolgt nach den Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes, welches von Region zu Region verschieden ist.
Grund dafür ist u.a. die Notwendigkeit, tote Tierkörper wegen seuchenhygienischer Risiken unverzüglich zu erfassen und in speziellen Anlagen zu behandeln.
Bau, Einrichtung und Betrieb von Tierkörperbeseitigungsanstalten sind in einer Verordnung geregelt. Es wird davon ausgegangen, dass in Deutschland jährlich ca. 3,5 Mio. t Schlachtnebenprodukte und Tierkörper anfallen.
Davon werden in den Tierkörperverwertungs-Anstalten und angegliederten Spezialbetrieben über 90% zu verkaufsfähigen Produkten wie Gelatine oder Dünger weiterverarbeitet. :unsure: DAS wollen wir unseren Tieren doch nicht zumuten, oder?
In der Regel fallen in derartigen Betrieben stark Stickstoff-belastete Abwässer an so dass zumeist besondere Denitrifikations- und Nitrifikations-Anlagen notwendig sind.