Die Petition fordert für alle Bundesländer ein generelles Verbot Haustiere abzuschießen sowie das Einfangen von Katzen und Hunden per Fallen. Für das gesamte Bundesgebiet muss diese einheitliche Regelung gelten, damit Jäger nicht mehr "befugt" sind, angeblich "wildernde" Hunde und Katzen, die ab 200 bis 500 m (je nach Bundesland) außerhalb von besiedelten Gebieten bzw. vom nächsten Haus entfernt angetroffen werden, einfach zu erschießen.
Begründung:
In Deutschland werden laut Aussage einer großen Tierschutz-Organisation pro Jahr schätzungsweise 400 000 Katzen von Jägern erschossen!
Im § 25 des Jagdgesetzes NRW ""Inhalt des Jagdschutzes"" heißt es unter 4. ""Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, ( ... ) 2. wildernde Hunde und Katzen abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus angetroffen werden. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf solche Hunde und Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, es sei denn, die unverzügliche Tötung ist aus Gründen des Tierschutzes geboten. Sie gilt auch nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von dem Berechtigten zu seinem Dienst verwandt werden oder sich aus Anlass des Dienstes vorübergehend der Einwirkung ihres Führers entzogen haben. ..."" Ausgeschlossen von der Befugnis sind also „privilegierte Hunde""!
Laut offiziellen Angaben des Landesamtes für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW (lej), Az J.5-01.60.03-05/05, sind die Abschusszahlen für Hunde und Katzen im Jagdjahr 2003/04 wie folgt: (angeblich) ""wildernde"" Hunde: 169 (angeblich) ""wildernde"" Katzen: 16.498 Seit sich die Öffentlichkeit für dieses heiße Thema interessiert, werden die offiziellen Zahlen in NRW jedes Jahr geringer. Die inoffiziellen Zahlen dürften weit höher sein, da sich in vielen der Jagd-Foren die Jäger nicht allein mit den ""3 S"" (= Schießen, Schaufeln, Schnauze halten) brüsten. Im Rahmen des ""Jagdschutzes"" werden insbesondere Katzen per Kugel, Schrot, raubzeugscharfem Jagdhund oder Falle, aus dem Auto oder durch Blenden mit dem Scheinwerfer, von Jägern einfach getötet.
Im Zuge der Vogelgrippe soll nun in Niedersachsen die Schutzzone von 200 m um die Bebauung aufgehoben werden. Dies wäre ein Freibrief insbesondere für diejenigen Jäger, die auch bisher nicht lange fragen ob die angetroffene Katze oder der Hund tatsächlich wildert. Nicht zum erstenmal würde ein Haustier auf dem eigenen, privaten Grundstück einfach abgeschossen!
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